Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand 10. Jänner 2015

 

 

1. Geltung

 

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

b) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

c) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Behörden.

d) Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

 

2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine

 

a) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

b) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

c) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

d) Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

e) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

f) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

 

3. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

 

a) Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in unseren Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate können wir eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. Dies gilt auch für nicht selbst verursachte Programmfehler während der Bearbeitung und Versionsänderungen und unterschieden. Schriften müssen in Pfade umgewandelt werden oder der Schriftfont ist mit Genehmigung anzuliefern.

b) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, Kopien anzufertigen. Haftung für Datenträger ist trotz sorgfältigster Umgehensweise ausgeschlossen.

 

 

4. Werbung

 

Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.

 

 

5. Periodische Arbeiten

 

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

 

6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

 

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

 

7. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht

 

a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden

b) Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzten wir die Versandkosten.

c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt.

d) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.

e) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen von uns erstellten Proof oder Andruck abgenommen, sind wir von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

g) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind hinzunehmen.

h) Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder in schwerwiegenden Fällen die Rückgängigmachung des Vertrages zu.

i) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluß sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

j) Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.

k) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.

l) Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.

m) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.

n) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

o) Für Folgeschäden ausgelieferter Ware ist das Unternehmen nicht haftbar zu machen. Regelansprüche können nur auf die Erstattung der Druckkosten, den allgemeinen Herstellungskosten geleistet werden.

 

 

8. Preis

 

a) Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.

b) Die Preise verstehen sich netto ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab unserem Geschäftssitz Bad Mitterndorf ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger Kosten, welche gesondert berechnet werden.

c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 5,-- zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

d) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.

e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer - übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.

f) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 12,-- zzgl. Umsatzsteuer fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

 

 

9. Versand

 

a) Erfüllungsort ist Bad Mitterndorf.

b) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

c) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

d) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.

e) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.

 

 

10. Eigentumsvorbehalt

 

a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns vor.

b) Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

c) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

d) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der obigen Pflichten vom Vertrag zurück zu treten und die Ware herauszuverlangen.

 

 

11. Zahlungsbedingungen

 

a) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder Barzahlung.

b) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

c) Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

d) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

e) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.

f) Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen desselben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.

g) Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.

h) Der Auftraggeber kommt bei Nichtzahlung spätestens 30 Tage nach Warenerhalt in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

 

12. Abrechnung Genehmigungen und Änderungen

 

Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens zehn Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Vier Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Vier-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.

 

 

13. Handelsbrauch und Copyright

 

a) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

b) Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftliche vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

 

14. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung

 

a) Die von uns aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung in unserem Hause gespeichert.

b) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.

c) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit EUR 20,-- zzgl. Umsatzsteuer für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

d) Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal EUR 15,-- zzgl. Umsatzsteuer sowie zusätzlich Fracht- und / oder Kurierkosten.

 

 

15. Nutzungsrechte und Recycling

 

Der Auftraggeber berechtigt durch seine Bestellung und Bezahlung der Rechnung die Auftragnehmerin dazu Kopien als Druckmuster zu erstellen und auszustellen. Dies gilt nicht für Kunstwerke und zur kommerziellen Nutzung der Werbeinhalte, sondern nur als reine Druckmuster. Defekte Drucke werden aus ökologischen Gründen dem Recycling zugeführt. Insbesondere gilt dies bei Planen die an Soziale Einrichtungen weitergegeben werden und weiterverarbeitet werden z.B. für Taschen. Es Bedarf ausdrücklich der schriftlichen Aufforderung des Auftraggebers um dies außer Kraft zu setzen.

 

 

16. Geltendes Recht

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

 

17. Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Irdning (Steiermark), Österreich. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

 

 

18. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.